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   LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04   

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https://dejure.org/2006,13825
LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04 (https://dejure.org/2006,13825)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.09.2006 - L 1 KR 65/04 (https://dejure.org/2006,13825)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. September 2006 - L 1 KR 65/04 (https://dejure.org/2006,13825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von verhaltenstherapeutischen und heilpädagogischen Leistungen; Vorrang der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Leistungsverpflichtung der Jugendhilfe ; Voraussetzungen für die Zulassung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenübernahme der Krankenversicherung für Verhaltenstherapie, Abgrenzung zur Jugend- und Sozialhilfe

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04
    Dies stellt dann ein hinreichendes Indiz dafür dar, dass keine anderen Zwecke, wie die soziale Eingliederung, die Verbesserung schulischer oder beruflicher Fähigkeiten oder eine behindertengerechte Gesundheitsförderung im Vordergrund stehen (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R, veröffentlicht in Juris; Urteil vom 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R, SozR 4 - 2500 § 18 Nr. 1).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04
    Dies stellt dann ein hinreichendes Indiz dafür dar, dass keine anderen Zwecke, wie die soziale Eingliederung, die Verbesserung schulischer oder beruflicher Fähigkeiten oder eine behindertengerechte Gesundheitsförderung im Vordergrund stehen (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R, veröffentlicht in Juris; Urteil vom 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R, SozR 4 - 2500 § 18 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19

    Übernahme von Kosten einer Autismus-Therapie; Verhältnis von

    Die Autismus-Therapie ist keine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SGB V i.V.m. § 26 SGB IX a.F. Erforderlich wäre insoweit bei der von Heilpädagogen geleisteten Autismus-Therapie, dass die Krankheitsbekämpfung im Vordergrund stehen muss (BSG, Urteil vom 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R -, juris Rz. 32; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. September 2016 - L 1 KR 65/04 -).
  • SG Koblenz, 24.04.2023 - S 11 KR 418/21

    Krankenversicherung - stufenweise Wiedereingliederung - keine Leistung zur

    In Betracht kommen dabei nur medizinische Leistungen, bei denen die Krankheitsbekämpfung im Vordergrund steht (vgl. dazu Waßer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Auflage, Stand: 03.01.2022, § 43 SGB V, Rn. 36 mit Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.2006 - L 1 KR 65/04 = juris).
  • OVG Saarland, 28.10.2011 - 3 A 301/11

    Zuständigkeit zur Gewährung von Integrationshilfe im Schulkindergarten-

    auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.9.2006 - L 1 KR 65/04 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 7 A 10796/10

    Reittherapie als Eingliederungshilfe

    Ob schon deshalb das heilpädagogische Reiten im Falle der Klägerin keine medizinische Rehabilitation ist und folglich schon deshalb soziale Rehabilitation sein muss (so BayVGH, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - juris Rn. 30 f.; vgl. ferner LSG RP, Urteil vom 19. September 2006 - L 1 KR 65/04 - juris Rn. 27 sowie Oppermann in Hauck/Noftz, SGB IX, Loseblatt, Stand Mai 2010, § 30 Rn. 14), kann der Senat angesichts des bereits aus anderen Gründen feststehenden Ergebnisses offenlassen.
  • SG Freiburg, 22.09.2009 - S 12 SO 1819/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Die von Heilpädagogen, Sozialarbeitern und Psychologen erbrachte Betreuung im Rahmen von Autismustherapien kann nur dann in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, wenn die Krankheitsbekämpfung im Vordergrund steht (vgl. zur Abgrenzung BSG, Urt. v. 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R -, zit. in Juris; zur Autismustherapie LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.09.2006 - L 1 KR 65/04 -, zit. in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2007 - L 23 B 249/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Eingliederungshilfe;

    Durch die Regelungen des § 30 SGB IX wird nämlich die Leistungsverpflichtung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erweitert (vgl. auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 19. September 2006, L 1 KR 65/04, Breithaupt 2007, 749 754; juris, Rn. 30 ff.).
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